Steigende Sommertemperaturen führen dazu, dass sich Gebäude immer stärker aufheizen. Klimaanlagen schaffen zwar Abhilfe, erhöhen jedoch den Energieverbrauch und verursachen zusätzliche CO₂-Emissionen. Aus diesem Grund verfolgt die Freie und Hansestadt Hamburg mit § 13 des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes (HmbKliSchG) das Prinzip: Passive Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz haben Vorrang vor der Installation einer mechanischen Kühlung.
Bevor in einem Bestandsgebäude eine neue Klimaanlage installiert wird, muss daher geprüft werden, ob sich die gewünschte Raumtemperatur durch bauliche Maßnahmen wirtschaftlich und technisch erreichen lässt. Hierzu zählen beispielsweise außenliegende Verschattungssysteme wie Markisen oder Raffstores, Sonnenschutzverglasungen, Fensterläden, fest installierte Verschattungselemente, Dach- und Fassadenbegrünungen sowie Maßnahmen zur natürlichen Nachtlüftung. Erst wenn diese Möglichkeiten nicht ausreichen oder wirtschaftlich nicht vertretbar sind, kann eine mechanische Kühlung zulässig sein.
Die Prüfung muss von einer fachkundigen Person durchgeführt und dokumentiert werden. Als fachkundig gelten unter anderem Energieberaterinnen und Energieberater, Architektinnen und Architekten, Bauingenieurinnen und Bauingenieure sowie weitere entsprechend qualifizierte Fachplaner. Das Ergebnis wird im offiziellen Formblatt gemäß § 13 HmbKliSchG dokumentiert und dient als Nachweis gegenüber der zuständigen Behörde. Je nach Genehmigungsverfahren ist dieser Nachweis aufzubewahren oder als Bauvorlage einzureichen.
Im Rahmen unserer Planungsleistung übernehmen wir die vollständige Prüfung nach den Vorgaben des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes. Hierzu gehören die Bestandsaufnahme des Gebäudes, die Bewertung des sommerlichen Wärmeschutzes, die Untersuchung geeigneter passiver Maßnahmen, eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sowie die Erstellung der erforderlichen Dokumentation einschließlich des offiziellen Nachweisformulars. Ziel ist eine rechtssichere, nachvollziehbare und wirtschaftliche Lösung, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht und gleichzeitig den thermischen Komfort im Gebäude verbessert.
Für die Bearbeitung benötigen wir in der Regel Grundrisse, Ansichten und Schnitte des Gebäudes, Angaben zu Fenstern und Verglasungen, Informationen über vorhandene Sonnenschutzeinrichtungen sowie eine Beschreibung der geplanten Maßnahme. Ergänzend erfolgt eine Ortsbesichtigung zur Bewertung der tatsächlichen Verschattungssituation und der baulichen Gegebenheiten.
Die Kosten für die Erstellung des Nachweises richten sich nach Gebäudegröße und Komplexität. Für Ein- und Zweifamilienhäuser liegen sie häufig zwischen 450 und 900 Euro netto, bei Mehrfamilienhäusern oder gewerblichen Gebäuden entsprechend höher. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot auf Grundlage Ihres Bauvorhabens.
Wenn Sie den Einbau einer Klimaanlage planen oder prüfen möchten, ob Ihr Gebäude unter die Regelungen des § 13 HmbKliSchG fällt, beraten wir Sie kompetent und unterstützen Sie bei der vollständigen Nachweisführung – von der ersten Bestandsaufnahme bis zur fertigen Dokumentation.
Leistungsbeschreibung
Erstellung des Nachweises gemäß § 13 HmbKliSchG – Sommerlicher Wärmeschutz im Gebäudebestand
Leistungsumfang
1. Grundlagenermittlung
Sichtung der Bauunterlagen
Prüfung des Anwendungsbereichs nach § 13 HmbKliSchG
Ortsbesichtigung
Fotodokumentation
Erfassung der vorhandenen Bauteile und Fenster
Erfassung der Verschattungssituation
2. Bestandsaufnahme
Aufnahme der Gebäudegeometrie
Himmelsrichtungen
Fensterflächen
Verglasung und Sonnenschutz
Dach- und Fassadenaufbau
Lüftungsmöglichkeiten
Vorhandene Verschattung
3. Bewertung
Prüfung geeigneter Maßnahmen wie:
außenliegender Sonnenschutz
Sonnenschutzverglasung
Dachbegrünung
Fassadenbegrünung
passive Verschattung
Nachtlüftung
Lüftungskonzepte
Verbesserung der Dach- oder Fassadendämmung
4. Wirtschaftlichkeitsprüfung
Vergleich der Maßnahmen
Wirtschaftlichkeitsbewertung (z. B. nach der Hamburger Hilfestellung in Anlehnung an VDI 2067)
Begründung bei Nichtumsetzung einzelner Maßnahmen.
5. Dokumentation
Ausfüllen des Formblatts § 13 HmbKliSchG
Erläuterungsbericht (ca. 5–15 Seiten)
Fotodokumentation
Maßnahmenempfehlung
Unterschrift der fachkundigen Person
Erforderliche Unterlagen des Bauherrn
Lageplan
Grundrisse
Schnitte
Ansichten
Baubeschreibung
Angaben zur geplanten Baumaßnahme
Fenster- und Türlisten
Angaben zu Verglasungen
Angaben zum Sonnenschutz
Dachaufbau
Fassadenaufbau
ggf. Energieausweis
ggf. Sanierungsfahrplan (iSFP)
vorhandene Bauphysiknachweise
Fotos des Bestandes
Übergabeunterlagen
✔ Ausgefülltes Formblatt §13 HmbKliSchG
✔ Fachbericht
✔ Wirtschaftlichkeitsbewertung
✔ Maßnahmenliste
✔ Fotodokumentation
✔ Anlagen
Kostenschätzung (netto)
Leistung
Kosten
Kleine Wohngebäude (EFH/RH), Doppelhaus,
Mehrfamilienhaus, Größere Mehrfamilienhäuser, Gewerbeobjekte
ab 450€ bis 2.500 €
Zusatzleistungen
Thermische Gebäudesimulation: 800–2.500 €
Detaillierte Wirtschaftlichkeitsberechnung: 300–800 €
Weitere Ortstermine: 100–180 €/h
CAD-/Bestandsaufnahme (falls erforderlich): 300–1.500 €
Zeitaufwand:
Tätigkeit Stunden
Vorbereitung 1–2
Ortstermin 2–4
Auswertung 3–6
Bericht/Formblatt 2–5
Abstimmung 1–2
Gesamt 9–19 Stunden
https://www.hamburg.de/resource/blob/994214/6d466d951476fdc080cb09aa04f0f477/d-formblatt-13-hmbklischg-data.pdf