Steigende Sommertemperaturen führen dazu, dass sich Gebäude immer stärker aufheizen. Klimaanlagen schaffen zwar Abhilfe, erhöhen jedoch den Energieverbrauch und verursachen zusätzliche CO₂-Emissionen. Aus diesem Grund verfolgt die Freie und Hansestadt Hamburg mit § 13 des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes (HmbKliSchG) das Prinzip: Passive Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz haben Vorrang vor der Installation einer mechanischen Kühlung


Bevor in einem Bestandsgebäude eine neue Klimaanlage installiert wird, muss daher geprüft werden, ob sich die gewünschte Raumtemperatur durch bauliche Maßnahmen wirtschaftlich und technisch erreichen lässt. Hierzu zählen beispielsweise außenliegende Verschattungssysteme wie Markisen oder Raffstores, Sonnenschutzverglasungen, Fensterläden, fest installierte Verschattungselemente, Dach- und Fassadenbegrünungen sowie Maßnahmen zur natürlichen Nachtlüftung. Erst wenn diese Möglichkeiten nicht ausreichen oder wirtschaftlich nicht vertretbar sind, kann eine mechanische Kühlung zulässig sein. 


Die Prüfung muss von einer fachkundigen Person durchgeführt und dokumentiert werden. Als fachkundig gelten unter anderem Energieberaterinnen und Energieberater, Architektinnen und Architekten, Bauingenieurinnen und Bauingenieure sowie weitere entsprechend qualifizierte Fachplaner. Das Ergebnis wird im offiziellen Formblatt gemäß § 13 HmbKliSchG dokumentiert und dient als Nachweis gegenüber der zuständigen Behörde. Je nach Genehmigungsverfahren ist dieser Nachweis aufzubewahren oder als Bauvorlage einzureichen. 


Im Rahmen unserer Planungsleistung übernehmen wir die vollständige Prüfung nach den Vorgaben des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes. Hierzu gehören die Bestandsaufnahme des Gebäudes, die Bewertung des sommerlichen Wärmeschutzes, die Untersuchung geeigneter passiver Maßnahmen, eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sowie die Erstellung der erforderlichen Dokumentation einschließlich des offiziellen Nachweisformulars. Ziel ist eine rechtssichere, nachvollziehbare und wirtschaftliche Lösung, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht und gleichzeitig den thermischen Komfort im Gebäude verbessert. 


Für die Bearbeitung benötigen wir in der Regel Grundrisse, Ansichten und Schnitte des Gebäudes, Angaben zu Fenstern und Verglasungen, Informationen über vorhandene Sonnenschutzeinrichtungen sowie eine Beschreibung der geplanten Maßnahme. Ergänzend erfolgt eine Ortsbesichtigung zur Bewertung der tatsächlichen Verschattungssituation und der baulichen Gegebenheiten.


Die Kosten für die Erstellung des Nachweises richten sich nach Gebäudegröße und Komplexität. Für Ein- und Zweifamilienhäuser liegen sie häufig zwischen 450 und 900 Euro netto, bei Mehrfamilienhäusern oder gewerblichen Gebäuden entsprechend höher. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot auf Grundlage Ihres Bauvorhabens.


Wenn Sie den Einbau einer Klimaanlage planen oder prüfen möchten, ob Ihr Gebäude unter die Regelungen des § 13 HmbKliSchG fällt, beraten wir Sie kompetent und unterstützen Sie bei der vollständigen Nachweisführung – von der ersten Bestandsaufnahme bis zur fertigen Dokumentation.



Leistungsbeschreibung

Erstellung des Nachweises gemäß § 13 HmbKliSchG – Sommerlicher Wärmeschutz im Gebäudebestand


Leistungsumfang


1. Grundlagenermittlung

Sichtung der Bauunterlagen

Prüfung des Anwendungsbereichs nach § 13 HmbKliSchG

Ortsbesichtigung

Fotodokumentation

Erfassung der vorhandenen Bauteile und Fenster

Erfassung der Verschattungssituation


2. Bestandsaufnahme

Aufnahme der Gebäudegeometrie

Himmelsrichtungen

Fensterflächen

Verglasung und Sonnenschutz

Dach- und Fassadenaufbau

Lüftungsmöglichkeiten

Vorhandene Verschattung


3. Bewertung

Prüfung geeigneter Maßnahmen wie:

außenliegender Sonnenschutz

Sonnenschutzverglasung

Dachbegrünung

Fassadenbegrünung

passive Verschattung

Nachtlüftung

Lüftungskonzepte

Verbesserung der Dach- oder Fassadendämmung


4. Wirtschaftlichkeitsprüfung

Vergleich der Maßnahmen

Wirtschaftlichkeitsbewertung (z. B. nach der Hamburger Hilfestellung in Anlehnung an VDI 2067)

Begründung bei Nichtumsetzung einzelner Maßnahmen. 


5. Dokumentation

Ausfüllen des Formblatts § 13 HmbKliSchG

Erläuterungsbericht (ca. 5–15 Seiten)

Fotodokumentation

Maßnahmenempfehlung

Unterschrift der fachkundigen Person

Erforderliche Unterlagen des Bauherrn

Lageplan

Grundrisse

Schnitte

Ansichten

Baubeschreibung

Angaben zur geplanten Baumaßnahme

Fenster- und Türlisten

Angaben zu Verglasungen

Angaben zum Sonnenschutz

Dachaufbau

Fassadenaufbau

ggf. Energieausweis

ggf. Sanierungsfahrplan (iSFP)

vorhandene Bauphysiknachweise

Fotos des Bestandes

Übergabeunterlagen

✔ Ausgefülltes Formblatt §13 HmbKliSchG

✔ Fachbericht

✔ Wirtschaftlichkeitsbewertung

✔ Maßnahmenliste

✔ Fotodokumentation

✔ Anlagen

Kostenschätzung (netto)

Leistung

Kosten

Kleine Wohngebäude (EFH/RH), Doppelhaus,

Mehrfamilienhaus, Größere Mehrfamilienhäuser, Gewerbeobjekte 

ab 450€ bis 2.500 €


Zusatzleistungen

Thermische Gebäudesimulation: 800–2.500 €

Detaillierte Wirtschaftlichkeitsberechnung: 300–800 €

Weitere Ortstermine: 100–180 €/h

CAD-/Bestandsaufnahme (falls erforderlich): 300–1.500 €


Zeitaufwand:

Tätigkeit Stunden

Vorbereitung 1–2

Ortstermin 2–4

Auswertung 3–6

Bericht/Formblatt 2–5

Abstimmung 1–2

Gesamt 9–19 Stunden


https://www.hamburg.de/resource/blob/994214/6d466d951476fdc080cb09aa04f0f477/d-formblatt-13-hmbklischg-data.pdf

Mechanischen Kühlung / Sommerlicher Wärmeschutz nach § 13 Hamburgisches Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG)