Der sommerliche Wärmeschutz gewinnt zunehmend an Bedeutung. Gründe dafür sind steigende Komfortansprüche, häufigere Hitzeperioden infolge des Klimawandels sowie das Ziel, Kosten für aktive Kühlung (z. B. Klimageräte) zu vermeiden oder zu reduzieren.
Diesen Entwicklungen tragen auch die verschärften Anforderungen der EnEV 2014 sowie der DIN 4108 Rechnung.
Die EnEV fordert in § 3 Abs. 4 den Nachweis eines ausreichenden sommerlichen Wärmeschutzes:
bei Neubauten
bei energetischen Sanierungen, sofern durch An- oder Ausbau eine Nutzfläche von mehr als 50 m² hinzukommt
In der Praxis ist bei Sanierungen häufig kein Planer beteiligt. In diesen Fällen wird der Nachweis oft vom Fenster- oder Fassadenanbieter bzw. Hersteller erbracht.
👉 Unsere Empfehlung:
Der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes sollte auch dann geführt werden, wenn lediglich einzelne
Fenster oder Türen ersetzt oder erstmalig eingebaut werden. Gerade diese Bauteile haben einen entscheidenden Einfluss auf das thermische
Wohlbefinden beim Wohnen und Arbeiten.
Die Investitions- und Energiekosten für aktive Kühlung liegen langfristig häufig deutlich höher als die Kosten für ein durchdachtes Sonnenschutzkonzept inklusive baulicher Umsetzung.
Ein Sonnenschutz- bzw. Wärmeschutzkonzept kann mit zwei anerkannten Verfahren nach DIN 4108-2 dargestellt werden:
Sonneneintragskennwertverfahren
(Nr. 8.3 DIN 4108-2)
Thermische Gebäudesimulation
(Nr. 8.4 DIN 4108-2)
Der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes bezieht sich ausschließlich auf beheizte Aufenthaltsräume, z. B.:
Wohn- und Schlafräume
Küchen
Büro- und Verkaufsräume
Kein verpflichtender Nachweis ist erforderlich für:
Lager- und Abstellräume
Sanitärbereiche
Flure und Treppenhäuser
➡️ Empfehlung: Auch für diese Räume kann eine Betrachtung sinnvoll sein, insbesondere zur Ganzheitlichkeit des Raumklimas.
Bei Gebäuden mit Anlagen zur Kühlung sind Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz insoweit vorzusehen, wie sich die Investitionen in bauliche Maßnahmen innerhalb ihrer üblichen Nutzungsdauer durch Einsparungen bei der Kühlenergie amortisieren lassen
(Anlage 1, Nr. 3.1.2 EnEV 2013).
Seitenverschattung (Ff) – Seitenwinkel
Überhangverschattung (Fo) – Dach- oder Balkonüberstände
Bauliche Verschattung – Horizontalwinkel (z. B. Nachbargebäude)
innenliegender Sonnenschutz
Sonnenschutz zwischen den Scheiben
außenliegender Sonnenschutz (besonders wirksam)
Sonnenschutzverglasung
g-Wert < 0,4
reduzierter Lichttransmissionsgrad
Wärmeschutzverglasung
g-Wert > 0,4
höherer Lichttransmissionsgrad
✔ Sommerlicher Wärmeschutz ist Komfort-, Kosten- und Klimaschutz zugleich
✔ Frühzeitige Planung vermeidet teure Nachrüstungen
✔ Fenster, Verglasung und Verschattung sind entscheidende Stellschrauben
✔ Ein Nachweis lohnt sich oft auch über die Mindestanforderungen hinaus
Zitate vom 26.04.2016 von http://www.energie-m.de/info/nachweis-sommerlicher-waermeschutz.html



