Der Bund fördert qualifizierte Vor-Ort-Energieberatungen für Wohngebäude im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Voraussetzung ist, dass die Beratung durch einen anbieterunabhängigen Energieeffizienz-Experten erfolgt, der in der offiziellen
Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes eingetragen ist:
👉 https://www.energie-effizienz-experten.de
Nur gelistete Experten sind berechtigt, förderfähige Beratungen durchzuführen und Förderanträge zu stellen.
Die Förderung erfolgt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen der Energieberatung für Wohngebäude (z. B. individueller Sanierungsfahrplan – iSFP).
bis zu 800 € für Ein- und Zweifamilienhäuser
bis zu 1.300 € für Wohngebäude ab drei Wohneinheiten
zusätzlicher Bonus für Wohnungseigentümergemeinschaften bei Erläuterung des Beratungsberichts im Rahmen einer Eigentümerversammlung
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Der Förderantrag wird in der Regel direkt durch den beauftragten Energieeffizienz-Experten gestellt.
Im Rahmen einer Kooperation zwischen dem Landkreis Harburg und der
Verbraucherzentrale Niedersachsen wird eine kostenlose Energieberatung für Haushalte angeboten.
Die Besonderheit:
Beratung in allen Kommunen des Landkreises
Der Landkreis übernimmt den sonst üblichen Eigenanteil vollständig
Für Bürgerinnen und Bürger des Landkreises ist die Beratung daher kostenfrei
Anmeldung und Informationen:
https://www.energiewegweiser.de/portal/seiten/anmeldung-zur-energieberatung-fuer-haushalte-901001401-20100.html?rubrik=1000034
Die energetische Fachplanung und Baubegleitung geht deutlich über eine klassische Energieberatung hinaus.
Sie umfasst unter anderem:
Detailplanung einzelner Maßnahmen
Abstimmung mit Fachplanern und Handwerkern
Qualitätssicherung während der Umsetzung
Dokumentation für Fördermittel
Technische Prüfung von Angeboten
Begleitung der Abnahme
Diese Leistungen sind Bestandteil der BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM) sowie der Effizienzhaus-/Effizienzgebäudeförderung.
50 % Zuschuss auf die förderfähigen Kosten der Fachplanung und Baubegleitung
Die maximale Fördersumme richtet sich nach dem jeweiligen Förderprogramm und der Investitionshöhe
Wichtig:
Die frühere KfW-Förderung 431 wurde in die BEG-Struktur integriert.

Wer wirtschaftlich Neu bauen oder Sanieren* möchte, sollte die Wärmebrückenberechnung durchführen lassen...
Anbei sein das Einsparpotential aufgezeigt:
Kein Nachweis ∆UWB = 0,10 W/(m²K)
-> stark erhöhter Materialeinsatz
= Unwirtschaftlich!
Gleichwertigkeitsnachweis ∆UWB = 0,05 W/(m²K)
-> erhöhter Materialeinsatz & Gleichwertigkeitsnachweis erforderlich
= i.d.R. wirtschaftlich
Wärmebrückenberechnung i.d.R. mit Werten ∆UWB < 0,02 W/(m²K)
-> Materialeinsatz opimiert ggf. reduziert & Wärmebrückennachweis erforderlich
= i.d.R. sehr wirtschaftlich
*bei Vollsanierung!
Die Grafiken sind vereinfachte Darstellung und sollen nur ein Bauchgefühl vermitteln!!!