Die Baubegleitung bzw. Qualitätssicherung umfasst in der Regel Elemente der fachlichen Beratung, der begleitenden Unterstützung sowie der stichprobenartigen Überprüfung in den Phasen der Planung und der Bauausführung.
Ziel ist die Sicherstellung der vereinbarten Bau- und Ausführungsqualität.
Die Baubegleitung bzw. Qualitätssicherung stellt keine Bauleitung dar. Vielmehr bietet sie eine unabhängige fachliche Sicht auf die Qualität der erbrachten Leistungen. Der Begriff qualitas (lat. „Beschaffenheit, Eigenschaft“) macht deutlich, dass Qualität nur dann überprüfbar ist, wenn die geforderten Eigenschaften eindeutig definiert sind.
Eine wirksame Qualitätssicherung ist daher nur möglich, wenn klare Vorgaben vorliegen – etwa in Form von Leistungsbeschreibungen, Planunterlagen oder technischen Anforderungen. Im Rahmen von Baustellenterminen wird in der Regel geprüft, ob die ausgeführten Leistungen der vereinbarten Leistungsbeschreibung entsprechen.
Weitere Informationen zur Qualitätssicherung im Bereich Energieberatung stellt die
Investitions- und Förderbank
Hamburg (IFB Hamburg) zur Verfügung:
https://www.ifbhh.de/downloads/download-qualitaetssicherung-energieberatung/
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Unsere Leistungen orientieren sich an den Vorgaben der Investitions- und Förderbank Hamburg (IFB Hamburg) zur Qualitätssicherung in der Energieberatung.
Weitere Informationen:
https://www.ifbhh.de/wohnraum/wohneigentum/qualitaetssicherung/qualitaetssicherung-energie/
Der Leistungsumfang sowie die anfallenden Kosten werden von Beginn an klar und nachvollziehbar dargestellt. So erhalten Sie eine verlässliche Entscheidungsgrundlage für Ihr Vorhaben.
In der Regel ist eine Förderung der Baubegleitung über die KfW möglich (Programm 431).
Weitere Informationen:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/Finanzierungsangebote/Energieeffizient-Sanieren-Baubegleitung-(431)/
Bauantragsunterlagen ersetzen keine Ausführungsplanung.
Insbesondere bei ambitionierten Standards – etwa einem KfW-Effizienzhaus – ist eine gute bis sehr gute Planung sowie eine frühzeitige Abstimmung mit dem Bauherrn zwingend erforderlich. Diese sollte vor Beginn der Bauausführung (vor dem ersten Spartenstich) abgeschlossen sein.+
Je höher der Effizienzhaus-Standard, desto geringer sind in der Regel die Betriebs- und Nutzungskosten.
Für eine fundierte Entscheidungsfindung sollte daher immer eine Nutzungskostenermittlung (Lebenszyklusbetrachtung) herangezogen werden.
Die Nutzungskostenermittlung gilt in der Regel als „Besondere Leistung“ und ist nicht Bestandteil der Grundleistungen von Planern oder Bauunternehmen. Sie ist daher gesondert zu beauftragen und zu vergüten, stellt jedoch eine zentrale Entscheidungshilfe für Bauherren und Investoren dar.
Beim Neubau, der Sanierung eines KfW-Effizienzhauses oder bei geförderten Einzelmaßnahmen ist der beauftragte Sachverständige verpflichtet, Mindestleistungen im Rahmen der energetischen Fachplanung sowie der baubegleitenden Qualitätssicherung zu erbringen. Zudem bestätigt er die programmgemäße Umsetzung der Maßnahmen gegenüber dem Fördergeber.
Werden einzelne Teilleistungen durch Dritte (z. B. Fachplaner oder bauüberwachende Architekten) erbracht, sind diese vom Sachverständigen im Rahmen seiner Gesamtverantwortung zu prüfen und zu bewerten (siehe erforderliche Unterlagen).
Grundsätzlich ist bei KfW-Effizienzhäusern vor Erstellung der energetischen Berechnungen, der Statik sowie vor Baubeginn eine exakte und detaillierte Planung erforderlich. Dazu zählen insbesondere:
Planung des sommerlichen Wärmeschutzes
Wärmebrückenplanung und -nachweise
abgestimmte Detail- und Ausführungsplanung
Bei der energetischen Bilanzierung gelten in der Regel keine Bagatellregelungen. Abweichungen in Planung oder Ausführung können unmittelbare Auswirkungen auf die Förderfähigkeit haben.
Die Ausführung des KfW-Effizienzhauses ist durch einen anerkannten Sachverständigen zu überprüfen, zu dokumentieren und abschließend zu bestätigen.