Baubegleitung / Qualitätssicherung

Die Baubegleitung bzw. Qualitätssicherung umfasst in der Regel Elemente der fachlichen Beratung, der begleitenden Unterstützung sowie der stichprobenartigen Überprüfung in den Phasen der Planung und der Bauausführung.

Ziel ist die Sicherstellung der vereinbarten Bau- und Ausführungsqualität.

Die Baubegleitung bzw. Qualitätssicherung stellt keine Bauleitung dar. Vielmehr bietet sie eine unabhängige fachliche Sicht auf die Qualität der erbrachten Leistungen. Der Begriff qualitas (lat. „Beschaffenheit, Eigenschaft“) macht deutlich, dass Qualität nur dann überprüfbar ist, wenn die geforderten Eigenschaften eindeutig definiert sind.

Eine wirksame Qualitätssicherung ist daher nur möglich, wenn klare Vorgaben vorliegen – etwa in Form von Leistungsbeschreibungen, Planunterlagen oder technischen Anforderungen. Im Rahmen von Baustellenterminen wird in der Regel geprüft, ob die ausgeführten Leistungen der vereinbarten Leistungsbeschreibung entsprechen.

 

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen zur Qualitätssicherung im Bereich Energieberatung stellt die
Investitions- und Förderbank Hamburg (IFB Hamburg) zur Verfügung:

https://www.ifbhh.de/downloads/download-qualitaetssicherung-energieberatung/


Angebot zur Baubegleitung anfordern

Sie interessieren sich für eine Baubegleitung bzw. Qualitätssicherung?
Fordern Sie einfach und unverbindlich ein Angebot an – nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Unsere Leistungen orientieren sich an den Vorgaben der Investitions- und Förderbank Hamburg (IFB Hamburg) zur Qualitätssicherung in der Energieberatung.

Weitere Informationen:
https://www.ifbhh.de/wohnraum/wohneigentum/qualitaetssicherung/qualitaetssicherung-energie/

 

Transparenz bei Umfang und Kosten

Der Leistungsumfang sowie die anfallenden Kosten werden von Beginn an klar und nachvollziehbar dargestellt. So erhalten Sie eine verlässliche Entscheidungsgrundlage für Ihr Vorhaben.

 

KfW-Förderung als Regelfall

In der Regel ist eine Förderung der Baubegleitung über die KfW möglich (Programm 431).

Weitere Informationen:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/Finanzierungsangebote/Energieeffizient-Sanieren-Baubegleitung-(431)/


Wichtiger Hinweis zur Planung

Bauantragsunterlagen ersetzen keine Ausführungsplanung.

Insbesondere bei ambitionierten Standards – etwa einem KfW-Effizienzhaus – ist eine gute bis sehr gute Planung sowie eine frühzeitige Abstimmung mit dem Bauherrn zwingend erforderlich. Diese sollte vor Beginn der Bauausführung (vor dem ersten Spartenstich) abgeschlossen sein.+

 

Faustformel zur Wirtschaftlichkeit

Je höher der Effizienzhaus-Standard, desto geringer sind in der Regel die Betriebs- und Nutzungskosten.

Für eine fundierte Entscheidungsfindung sollte daher immer eine Nutzungskostenermittlung (Lebenszyklusbetrachtung) herangezogen werden.

 

Hinweis zur Nutzungskostenermittlung

Die Nutzungskostenermittlung gilt in der Regel als „Besondere Leistung“ und ist nicht Bestandteil der Grundleistungen von Planern oder Bauunternehmen. Sie ist daher gesondert zu beauftragen und zu vergüten, stellt jedoch eine zentrale Entscheidungshilfe für Bauherren und Investoren dar.

Hinweise zum KfW-Effizienzhaus

Beim Neubau, der Sanierung eines KfW-Effizienzhauses oder bei geförderten Einzelmaßnahmen ist der beauftragte Sachverständige verpflichtet, Mindestleistungen im Rahmen der energetischen Fachplanung sowie der baubegleitenden Qualitätssicherung zu erbringen. Zudem bestätigt er die programmgemäße Umsetzung der Maßnahmen gegenüber dem Fördergeber.

Werden einzelne Teilleistungen durch Dritte (z. B. Fachplaner oder bauüberwachende Architekten) erbracht, sind diese vom Sachverständigen im Rahmen seiner Gesamtverantwortung zu prüfen und zu bewerten (siehe erforderliche Unterlagen).

 

Anforderungen an Planung und Nachweise

Grundsätzlich ist bei KfW-Effizienzhäusern vor Erstellung der energetischen Berechnungen, der Statik sowie vor Baubeginn eine exakte und detaillierte Planung erforderlich. Dazu zählen insbesondere:

  • Planung des sommerlichen Wärmeschutzes

  • Wärmebrückenplanung und -nachweise

  • abgestimmte Detail- und Ausführungsplanung

Bei der energetischen Bilanzierung gelten in der Regel keine Bagatellregelungen. Abweichungen in Planung oder Ausführung können unmittelbare Auswirkungen auf die Förderfähigkeit haben.

 

Kontrolle und Bestätigung der Ausführung

Die Ausführung des KfW-Effizienzhauses ist durch einen anerkannten Sachverständigen zu überprüfen, zu dokumentieren und abschließend zu bestätigen.

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erforderliche Dokumentation
erforderliche Dokumentation bei KfW Bauvorhaben!
Für Bauherren, Planer und Energieberater!
IBP N INFO KFW Dokumentation 180311.pdf
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Nachweisführung für ENEV / KfW / IFB ergänzung Schutzklausel plus
Wunschliste / Dokumentation bei Bauvorhaben!
Für Bauherren, Planer und Energieberater!
2019-05-03_Bedenkenanmeldung Unterlagen.
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Langfristige Renovierungsstrategie der Bundesregierung
Was wird da alles noch kommen....
de_ltrs_2020.pdf
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22-02-16_GEG-Check_1.docx
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