Ein Bauwerk ist so zu entwerfen und zu errichten, dass die eingesetzten natürlichen Ressourcen nach dem Rückbau möglichst wiederverwendet oder recycelt werden können.
Dieser Grundsatz folgt der EG-Abfallrahmenrichtlinie sowie dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und wird durch die Anforderungen der EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO) gestützt.
Die EG-Abfallrahmenrichtlinie legt eine fünfstufige Abfallhierarchie mit folgender Prioritätenfolge fest:
Vermeidung von Abfällen
Vorbereitung zur Wiederverwendung
Recycling
Sonstige Verwertung, z. B. energetische Verwertung
Beseitigung
Ziel: Abfälle möglichst zu vermeiden und – sofern unvermeidbar – so hochwertig wie möglich zu verwerten.
Abfälle sind alle Stoffe oder Gegenstände,
deren sich der Besitzer entledigt,
entledigen will oder
entledigen muss.
Abfälle, die verwertet werden, gelten als Abfälle zur Verwertung; nicht verwertete Abfälle sind Abfälle zur Beseitigung.
Verwertung ist jedes Verfahren, dessen Hauptergebnis darin besteht, dass Abfälle
innerhalb einer Anlage oder
in der weiteren Wirtschaft
einem sinnvollen Zweck zugeführt werden, indem sie andere Materialien ersetzen oder selbst eine Funktion erfüllen.
(Anlage 2 KrWG enthält eine nicht abschließende Liste von Verwertungsverfahren.)
Recycling ist ein Verwertungsverfahren, bei dem Abfälle zu Erzeugnissen, Materialien oder Stoffen aufbereitet werden
für den ursprünglichen Zweck oder
für andere Zwecke.
Eingeschlossen ist die Aufbereitung organischer Materialien, nicht jedoch:
die energetische Verwertung oder
die Aufbereitung zu Brennstoffen oder Verfüllmaterialien.
Beseitigung ist jedes Verfahren, das keine Verwertung darstellt – auch dann, wenn dabei als Nebenfolge Stoffe oder Energie zurückgewonnen
werden.
(Anlage 1 KrWG enthält eine nicht abschließende Liste von Beseitigungsverfahren.)
Nach der BauPVO ist der gesamte Lebenszyklus eines Bauwerks zu betrachten. Zu berücksichtigen sind unter anderem:
die Freisetzung gefährlicher Stoffe (z. B. in Trinkwasser),
die Freisetzung klimarelevanter Stoffe (z. B. Treibhausgase),
der Rückbau sowie die Weiterverwendung oder das Recycling der eingesetzten Materialien.
Die Grundanforderung der BauPVO zielt darauf ab, Bauwerke so zu planen und auszuführen, dass natürliche Ressourcen nach dem Rückbau wiederverwendet oder recycelt werden können.
Quelle (Zitat):
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (KrWG)
Der Bund hat mit den „Arbeitshilfen Recycling“ eine praxisnahe und fachlich fundierte Unterstützung zum Thema Recycling und Kreislaufwirtschaft im Bauwesen veröffentlicht.
Die Plattform Arbeitshilfen
Recycling
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Planung und Sanierung im Bestand
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Schadstoffbewertung und Schadstoffvermeidung
Recycling- und Kreislaufwirtschaftskonzepte
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