Ein Bauwerk ist so zu entwerfen und zu errichten, dass die eingesetzten natürlichen Ressourcen nach dem Rückbau wiederverwendet oder recycelt werden können!!!

Die EG-Abfallrahmenrichtlinie fordert eine fünfstufige Abfallhierarchie mit folgender Prioritätenfolge:

 

  1. Vermeidung von Abfällen
  2. Vorbereitung zur Wiederverwendung
  3. Recycling
  4. Sonstige Verwertung, zum Beispiel energetische Verwertung
  5.  Beseitigun

 

In §3 KrWG sind die Begriffe Abfall, Verwertung, Recycling und Beseitigung wie folgt, definiert:

 

 

Abfälle im Sinne dieses Gesetzes sind alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Abfälle zur Verwertung sind Abfälle, die verwertet werden; Abfälle, die nicht verwertet werden, sind Abfälle zur Beseitigung*

 

 

Verwertung im Sinne dieses Gesetzes ist jedes Verfahren, als dessen Hauptergebnis die Abfälle innerhalb der Anlage oder in der weiteren Wirtschaft einem sinnvollen Zweck zugeführt werden, indem sie entweder andere Materialien ersetzen, die sonst zur Erfüllung einer bestimmten Funktion verwendet worden wären, oder indem die Abfälle so vorbereitet werden, dass sie diese Funktion erfüllen. Anlage 2 enthält eine nicht abschließende Liste von Verwertungsverfahren*.

 

 

Recycling im Sinne dieses Gesetzes ist jedes Verwertungsverfahren, durch das Abfälle zu Erzeugnissen, Materialien oder Stoffen entweder für den ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke aufbereitet werden; es schließt die Aufbereitung organischer Materialien ein, nicht aber die energetische Verwertung und die Aufbereitung zu Materialien, die für die Verwendung als Brennstoff oder zur Verfüllung bestimmt sind*.

 

 

Beseitigung im Sinne dieses Gesetzes ist jedes Verfahren, das keine Verwertung ist, auch wenn das Verfahren zur Nebenfolge hat, dass Stoffe oder Energie zurückgewonnen werden. Anlage 1 enthält eine nicht abschließende Liste von Beseitigungsverfahren*

 

 

 

Laut BauPVO ist der gesamte Lebenszyklus des Bauwerks zu betrachten. Zu berücksichtigen sind hierbei u. a. auch die Freisetzung gefährlicher Stoffe in das Trinkwasser und die Freisetzung klimarelevanter Stoffe (z. B. Treibhausgase).

 

Die Grundanforderung zielt darauf ab, dass ein Bauwerk so zu entwerfen und zu errichten ist, dass die eingesetzten natürlichen Ressourcen nach dem Rückbau wiederverwendet oder recycelt werden können.

 

 

 

Zitat: *Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen

 


Arbeitshilfen Recycling

Der Bund hat eine sehr gute Arbeitshilfen zum Recycling veröffentlicht....

http://www.arbeitshilfen-recycling.de/

 

Der Überblick über die häufigsten Schadstoffe, die in der Bausubstanz von Gebäuden, Außenanlagen und technischen Anlagen ist super!

 

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Arbeitshilfe Recycling AUSZUG & empfehlung
auszug aus http://www.arbeitshilfen-recycling.de/
schadstoffe 170712.pdf
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