Das Einsparpotenzial beim Energieverbrauch und den damit verbundenen Energiekosten wird in vielen Unternehmen nach wie vor deutlich unterschätzt. Die Energieberatung Mittelstand unterstützt Unternehmen dabei, diese Potenziale systematisch zu erkennen und gezielt zu nutzen.
Fördermittelgeber begleiten Unternehmen nicht nur beim Einstieg in das Thema Energieeffizienz, sondern unterstützen auch konkrete Maßnahmen zur Effizienzsteigerung in der Produktion durch attraktive Förderprogramme.
Da sich die Rahmenbedingungen und Fördervoraussetzungen regelmäßig ändern, ist eine individuelle Prüfung für jedes Unternehmen erforderlich, um geeignete Fördermöglichkeiten sicher zu identifizieren.
Nehmen Sie einfach und unverbindlich Kontakt zu uns auf – wir beraten Sie gern zu Fördermöglichkeiten, Einsparpotenzialen und dem passenden Vorgehen für Ihr Unternehmen.
Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) besteht bei der Planung und dem Einbau von Öl-, Gas- und Holzheizungen eine Beratungspflicht. Ziel dieser Pflichtberatung ist es, Eigentümer frühzeitig über energieeffiziente und erneuerbare Alternativen, gesetzliche Anforderungen sowie wirtschaftliche und ökologische Auswirkungen zu informieren.
Die Beratung soll insbesondere aufzeigen,
welche alternativen Heizsysteme (z. B. Wärmepumpen, Anschluss an Wärmenetze, Hybridlösungen) möglich sind,
welche gesetzlichen Anforderungen aktuell und künftig gelten,
welche Fördermöglichkeiten bestehen und
welche langfristigen Betriebs- und Nutzungskosten zu erwarten sind.
Die Beratungspflicht wird unter anderem durch Informationen des
Bundesministerium für Wirtschaft
und Klimaschutz (BMWK) erläutert und konkretisiert.
Diese Hinweise bilden die Grundlage für eine sachgerechte und gesetzeskonforme Entscheidungsfindung bei der Heizungsmodernisierung.
Hinweis: Die konkrete Ausgestaltung der Beratung sowie die Nachweispflichten können je nach Maßnahme, Zeitpunkt und Gebäudetyp variieren und sollten im Einzelfall geprüft werden.
Eine frühzeitige, anbieterunabhängige Energieberatung hilft, Fehlentscheidungen zu vermeiden, Fördermöglichkeiten optimal zu nutzen und langfristig rechtssicher zu planen.
Bei Fragen oder Beratungsbedarf nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.
Unternehmen: KfW-Programme Nr. 276, 277, 278 "Energieeffizient Bauen und Sanieren"
Gefördert werden die energetische Sanierung bestehender gewerblich genutzter Nichtwohngebäude, die das energetische Niveau eines KfW-Effizienzhauses erreichen (KfW-Effizienzhaus-Standards 70, 100, Denkmal) oder Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz an der Gebäudehülle und/oder der technischen Gebäudeausrüstung.
Das Programm wendet sich an
Kreditfinanzierung zu günstigen Konditionen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten (i. d. R. bis zu 25 Mio. Euro pro Vorhaben), Tilgungszuschuss bis zu 17,5 Prozent.
Kommunen: KfW-Programm Nr. 218 "Energieeffizient Sanieren – Kommunen"
Förderung von energetischen Maßnahmen an folgenden kommunalen Einrichtungen, die bis zum 01.01.1990 fertig gestellt wurden:
Kreditfinanzierung zu günstigen Konditionen mit bis zu 70 bzw. 100 % der Investitionskosten (max. 350 € / m² NGF).
Kommunale Unternehmen: KfW-Programm Nr 219 "IKU – Energetische Stadtsanierung – Energieeffizient Sanieren"
Gefördert wird die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur, die vor dem 1. Januar 1995 fertiggestellt wurden. Neben Komplettsanierungen zum KfW-Effizienzhaus 55, 70, 85, 100 oder zum Effizienzhaus Denkmal können auch Einzelmaßnahmen unterstützt werden. Das Programm richtet sich an:
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU): BAFA - Energieberatung im Mittelstand
Mit dem Programm werden Energieberatungen in KMU gefördert. Die Beratungen sollen wirtschaftlich sinnvolle Energieeffizienzpotenziale in den Bereichen Gebäude, Anlagen und beim Nutzerverhalten aufzeigen. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, die
Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro beträgt die Zuwendung 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten bis maximal 8.000 Euro. Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten bis zu 10.000 Euro beträgt die Zuwendung 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten bis maximal 800 Euro.
Unternehmen und Kommunen: BAFA - Marktanreizprogramm Wärme aus erneuerbaren Energien
Das Marktanreizprogramm unterstützt die anteilige oder vollständige Umstellung der Wärmeerzeugung auf regenerative Energien, auch in Unternehmen und Kommunen. Bezuschusst wird der Einbau von Solarwärmeanlagen, Biomasseheizungen oder Wärmepumpen, auch in den Bereichen Prozesswärme und bei Nahwärmenetzen. Antragstellung und Auszahlung werden über das BAFA abgewickelt. Für die verschiedenen Technologien und die unterschiedlichen Anwendungsfälle wie Heizen, Warmwasserbereitung oder Prozesswärme bestehen an den jeweiligen Bedarf angepasste Fördersätze.
Zitat 26.04.2016 von http://www.zukunft-haus.info/finanzierung-foerderung/foerderung-sanierung/nichtwohngebaeude.html
https://youtu.be/k3GqxTYgRfg