Energieberatung Unternehmen und Kommunen

Das Einsparpotenzial beim Energieverbrauch und den damit verbundenen Energiekosten wird in vielen Unternehmen nach wie vor deutlich unterschätzt. Die Energieberatung Mittelstand unterstützt Unternehmen dabei, diese Potenziale systematisch zu erkennen und gezielt zu nutzen.

Fördermittelgeber begleiten Unternehmen nicht nur beim Einstieg in das Thema Energieeffizienz, sondern unterstützen auch konkrete Maßnahmen zur Effizienzsteigerung in der Produktion durch attraktive Förderprogramme.

Da sich die Rahmenbedingungen und Fördervoraussetzungen regelmäßig ändern, ist eine individuelle Prüfung für jedes Unternehmen erforderlich, um geeignete Fördermöglichkeiten sicher zu identifizieren.

 

Interesse geweckt?

Nehmen Sie einfach und unverbindlich Kontakt zu uns auf – wir beraten Sie gern zu Fördermöglichkeiten, Einsparpotenzialen und dem passenden Vorgehen für Ihr Unternehmen.


Beratungspflicht nach GEG bei Öl-, Gas- und Holzheizungen

Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) besteht bei der Planung und dem Einbau von Öl-, Gas- und Holzheizungen eine Beratungspflicht. Ziel dieser Pflichtberatung ist es, Eigentümer frühzeitig über energieeffiziente und erneuerbare Alternativen, gesetzliche Anforderungen sowie wirtschaftliche und ökologische Auswirkungen zu informieren.

Die Beratung soll insbesondere aufzeigen,

  • welche alternativen Heizsysteme (z. B. Wärmepumpen, Anschluss an Wärmenetze, Hybridlösungen) möglich sind,

  • welche gesetzlichen Anforderungen aktuell und künftig gelten,

  • welche Fördermöglichkeiten bestehen und

  • welche langfristigen Betriebs- und Nutzungskosten zu erwarten sind.

Informationsgrundlage BMWK

Die Beratungspflicht wird unter anderem durch Informationen des
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erläutert und konkretisiert.
Diese Hinweise bilden die Grundlage für eine sachgerechte und gesetzeskonforme Entscheidungsfindung bei der Heizungsmodernisierung.

Hinweis: Die konkrete Ausgestaltung der Beratung sowie die Nachweispflichten können je nach Maßnahme, Zeitpunkt und Gebäudetyp variieren und sollten im Einzelfall geprüft werden.

Empfehlung

Eine frühzeitige, anbieterunabhängige Energieberatung hilft, Fehlentscheidungen zu vermeiden, Fördermöglichkeiten optimal zu nutzen und langfristig rechtssicher zu planen.

Bei Fragen oder Beratungsbedarf nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.

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Beratungspflicht bei Einbau von Verbrennungsheizungen (original)
Quelle https://www.gebaeudeforum.de/ordnungsrecht/geg/geg-2024/
pflichtinformation-geg.pdf
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Beratungspflicht bei Einbau von Verbrennungsheizungen (angepasst)
Quelle https://www.gebaeudeforum.de/ordnungsrecht/geg/geg-2024/ inkl. Berechnungen und ein Blick über den Tellerrand
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Ueberarbeitung! mit GEG Check
geg-pflichtinformation-einbau-oel-gashei
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Zitat 26.04.2016 von http://www.zukunft-haus.info/finanzierung-foerderung/foerderung-sanierung/nichtwohngebaeude.html