
Contracting bedeutet:
Ein Energiedienstleister (Contractor) plant, finanziert, installiert und betreibt die Heizungsanlage (z. B. Wärmepumpe, Gas, Nahwärme). Der
Eigentümer investiert nicht selbst, sondern zahlt über viele Jahre einen festen Wärme- oder
Nutzungspreis. Die Abrechnung erfolgt verbrauchsabhängig mit den Mietern – der Contractor kümmert sich um Technik, Wartung und Betrieb.
Keine Anfangsinvestition für Eigentümer
Planbare Kosten (Wartung, Reparaturen, Betrieb inklusive)
Technik- & Betriebsrisiko liegt beim Contractor
Oft moderne, effiziente Anlagen → weniger Aufwand für Vermieter
Langfristige Vertragsbindung (oft 10–15+ Jahre)
Gesamtkosten über die Laufzeit meist höher als Eigeninvestition
Weniger Flexibilität bei späteren Technik- oder Anbieterwechseln
Vertragsdetails (Preisgleitung, Laufzeit, Ausstieg) sind kritisch
👉 Kurz gesagt:
Contracting tauscht Investitions- und Betriebsrisiko gegen Bequemlichkeit und Planungssicherheit – sinnvoll bei fehlendem Kapital oder
Kapazitäten, aber vertraglich gut prüfen.
Übersichtliche Tabelle mit Contracting-Anbietern / Energiedienstleistern:
(natürlich kann & ist diese Liste nicht vollständig!)
| Name | Internet-Adresse | Leistungen |
|---|---|---|
|
enercity Contracting Nord GmbH |
https://www.enercity-contracting.de/ | Planung, Bau & Betrieb von Energiezentralen, Installation von Wärme- und Kältenetzen, Heizkosten- und Betriebskosten-Abrechnung, 24h-Service; deutschlandweit aktiv mit Schwerpunkt Nord über Hamburger Standort |
|
German Contract (GermanContract) |
https://www.germancontract.com/ | Heizungs-/Wärme-Contracting für Quartiere, Mehrfamilienhäuser & Immobilienkunden inklusive Finanzierung, Installation, Wartung, langfristige Ratenmodelle ohne Investitionskosten |
|
WCG Wärme Contracting GmbH
|
https://www.wcg-waerme.de/ | Wärme-Contracting mit Rundum-Sorglos-Modell: Installation, Wartung, Reparaturen, Schornsteinfeger, Lieferung moderner Heiztechnik ohne eigene Vorab-Investition |
| VersorgungsBetriebe Elbe GmbH – Wärme-Contracting | https://www.versorgungsbetriebe-elbe.de/waerme-contracting-152 | Planen, Bau und Errichtung der Heizungsanlage, Lieferung von Wärme/Strom, Wartung & Reparatur, Not-/Entstördienst, langfristige Versorgung für Vermieter/Immobilien |
| EWE business Wärme (EWE AG) | https://business.ewe.de/energie/waerme | Wärme-Contracting mit Miet-/Pachtmodell: Wärmepumpen & Heizlösungen, Planung, Betrieb, Wartung, Notdienst, inklusive 24/7-Service; Fokus Effizienz & Nachhaltigkeit |
| Sense Electra – Wärmecontracting | https://www.sense-electra.de/energiedienstleistungen/waermecontracting/ | Heizsystemmodernisierung und Betrieb über festen monatlichen Betrag, inklusive Wartung & Reparaturen; optional auch BHKW-Integration |
| Green Planet Energy – Wärmecontracting | https://green-planet-energy.de/geschaeftskunden/waermecontracting | Nachhaltiges Wärmecontracting (z. B. Wärmepumpen) inklusive Planung, Errichtung, Betrieb und Wartung; monatliche Gebühr statt Kaufpreis |
Hinweis: Die dargestellten Informationen dienen der allgemeinen fachlichen Orientierung. Sie stellen keine Planung, keine Förderzusage und keine rechtlich verbindliche Beratung dar.
Gas- oder Öl-Brennwertheizung, Wärmepumpe, Pelletheizung, Gas- oder Biogas-Blockheizkraftwerk (BHKW), Mini-BHKW oder Elektroheizung – kombiniert mit Heizkörpern oder Fußbodenheizung, mit oder ohne Solarthermie, eventuell ergänzt durch Photovoltaik und Batteriespeicher:
Die Auswahl an Heizsystemen ist groß.
Entscheidend für eine dauerhaft wirtschaftliche, komfortable und zukunftssichere Lösung ist jedoch nicht das einzelne Heizgerät, sondern ein stimmiges Gesamtkonzept, das zum Gebäude, zur Nutzung und zu Ihren Zielen passt.
Wir begleiten Sie dabei, die passende Heizlösung für Ihr Vorhaben zu finden – unabhängig, fundiert und nachvollziehbar.
Gerade beim Neubau wie auch bei der Sanierung im Bestand ist die richtige Entscheidung oft komplex, da die Rahmenbedingungen sehr unterschiedlich sind: bauliche Gegebenheiten, energetischer Zustand, Fördermöglichkeiten, zukünftige Kosten und gesetzliche Anforderungen spielen dabei eine zentrale Rolle.
Mit einem durchdachten Heizungskonzept schaffen wir die Grundlage für eine sichere Entscheidung – heute und für die Zukunft.
Angaben ohne Gewähr!
1 Liter Wasser speichert pro Kelvin Temperaturhub ca. 1,163 Wh/K.
Speicherenergie (kWh) = V (Liter) × ΔT (K) ×
1,163 Wh/(L·K) ÷ 1000
⇒ V (Liter) = E (kWh) ÷ ( ΔT (K) ×
0,001163 kWh/(L·K) )
E_4h (kWh) = P_Last (kW) × 4 h
P_Last ist die tatsächliche Heizleistung in diesem Zeitfenster (nicht unbedingt die Norm-Heizlast; oft niedriger).
Für Heizwasser-Puffer sind realistisch oft:
ΔT 5–10 K bei Wärmepumpenbetrieb (weil Vorlauftemperaturen niedrig bleiben sollen)
ΔT 15–20 K geht technisch, kostet aber deutlich COP/JAZ (höhere Tanktemperatur/mehr „Lift“)
Angenommen im Zeitfenster braucht das Haus 10 kW Heizleistung:
E_4h = 10 kW × 4 h = 40 kWh
bei ΔT = 10 K:
V = 40 ÷ (10 × 0,001163) = 40 ÷ 0,01163 ≈ 3.440 Liter
bei ΔT = 20 K:
V ≈ 1.720 Liter
➡️ Heißt: 4 h komplett aus Pufferspeicher wird schnell mehrere m³, wenn man WP-freundlich bei niedrigen Temperaturen bleiben will.
Praxis-Fazit: Für 4 h macht man oft eher eine Kombination aus:
Gebäudemasse „vorwärmen“ (1–2 K Raumtemperatur drift zulassen)
moderater Puffer (z. B. 200–800 L je nach System)
etwas mehr WP-Leistung / längere Laufzeit außerhalb des Fensters
ggf. kleiner elektrischer Zuheizer nur für Preisspitzen (wirtschaftlich manchmal sinnvoller als riesiger Tank)
Du hast zwei Anforderungen:
Deckung der aktuellen Heizlast (bei Auslegung / bei typischem Wintertag)
Nachladen der „fehlenden“ Energie nach dem Hochpreisfenster
Wenn du in 4 h nicht laufen willst, musst du die fehlende Energie in den verbleibenden Stunden reinholen.
Zusatzleistung für Nachladen:
Fehlenergie: E_4h = P_Last × 4 h
verfügbare Ladezeit: z. B. t_lad = 6–10 h (realistisch, weil du nicht 20 h „durchladen“ willst)
Dann:
P_zusatz = E_4h / t_lad
WP-Leistung grob:
P_WP ≈ P_Last + P_zusatz
Beispiel (P_Last = 10 kW, t_lad = 8 h):
E_4h = 40 kWh
P_zusatz = 40/8 = 5 kW
P_WP ≈ 10 + 5 = 15 kW
➡️ Das zeigt den Zielkonflikt: Sperrzeit heißt oft größere WP oder sehr großer Speicher oder mehr Temperaturhub (was die Effizienz senkt).
Je höher die benötigte Vorlauf-/Speichertemperatur, desto schlechter die COP.
Grund: Die Wärmepumpe muss einen größeren Temperaturhub („Lift“) leisten:
Wärmequelle: z. B. Außenluft 0–5 °C
Wärmesenke: Heizwasser 30–45–55 °C
Daumenregel (grob):
Pro +1 K höhere Senkentemperatur sinkt COP oft in der Größenordnung ~2–3 % (je nach WP und
Betriebszustand).
(Bei Luft/Wasser ist es besonders spürbar.)
Großer Speicher + kleiner ΔT ist effizienter (aber groß/teuer/platzintensiv)
Kleiner Speicher + hoher ΔT spart Volumen, kostet aber COP/JAZ (und kann Takten fördern)
Ideal ist: niedrige Systemtemperaturen, lange Laufzeiten, kleine Temperaturspreizung, gute Hydraulik
Der beste Betriebspunkt ist fast immer:
so niedrige Vorlauftemperatur wie möglich
so kontinuierlicher Betrieb wie möglich (wenig Takten)
moderat puffern, eher Gebäude als Speicher nutzen, wenn möglich
Heizkurve / Systemtemperaturen festlegen (z. B. 35/28 °C bei Normaußen)
Hersteller-Leistungsdaten nutzen: COP bei A2/W35, A7/W35, A-7/W45 etc.
Bin-Methode für JAZ:
Außentemperatur-Verteilung (Temperaturbins)
benötigte VL-Temperatur aus Heizkurve je Bin
COP aus Kennfeld je Bin
Gewichtung über Stunden/Energie
Sperrzeit-Szenario addieren:
Energie in Hochpreisfenster (kWh)
Nachladung (kW) und dafür nötige VL/Speichertemp
dadurch verändertes COP in diesen Ladephasen
Puffer klein halten, wenn er nur „Hydraulik beruhigen“ soll (z. B. 100–300 L); größer nur mit klarem Zweck (Sperrzeit / Taktvermeidung / Mischkreise)
Überströmungen vermeiden, hydraulischer Abgleich + richtige Pumpenregelung
Gebäude als Speicher nutzen: z. B. +1 K vor Hochpreis (wenn akzeptabel)
DHW separat betrachten (Warmwasser braucht höhere Temperaturen → JAZ-Killer, wenn falsch integriert)
Bei dynamischen Tarifen: eher „smarte Vorwärmung“ mit kleiner Temp-Anhebung statt „Speicher auf 55 °C prügeln“.
Für ein Bauchgefühl (keine Planungsleisstung!) kann https://chatgpt.com/share/699434aa-55c4-8004-b43c-3396cad21203 genutzt werden.
Neue Heizungen müssen 65 % erneuerbare Energien erfüllen, also zB. die Hybrid Gas + Wärmepumpe... Wie viel Leistung muss dann aber die Wärmepumpee haben?
Beispiel:
Einfamilienhaus mit Jahresverbrauch an Heizenergie: 21.000 kWh (Heizung inkl. Trinkwasser)
Aktueller Leistung des Wärmeerzeugers 10kW
15% EEG
15 % von 21.000 kWh:
0,15 × 21.000 kWh = 3.150 kWh pro Jahr
→ So viel Wärme muss die Wärmepumpe mindestens im Jahr liefern.
Also z. B. bei 2.000 h/a:
Heizlast der EEG = 3.150 kWh / 2.000 h ≈ 1,575 kW
Wer ist zuerst betroffen?
65% EEG
65 % von 21.000 kWh:
0,65 × 21.000 kWh = 13.650 kWh pro Jahr
→ So viel Wärme muss die Wärmepumpe mindestens im Jahr liefern.
Also z. B. bei 2.000 h/a:
Heizlast der EEG = 13.650 kWh / 2.000 h ≈ 6,5 kW

Autarkiegrad = (Eigenverbrauch / Gesamtverbrauch) × 100 %
Nur PV
PV 5.000 kWh Erzeugung
Direktverbrauch 2.000 kWh selbst genutzt
Gesamtverbrauch Haus: 4.000 kWh
Autarkiegrad = 2.000 / 4.000 × 100 % = 50 %
ca 6 Monate Autark (Sommer)
PV mit Batterie (Akku)
PV: 5.000 kWh Erzeugung
Direktverbrauch: 1.500 kWh
Batterie liefert zusätzlich: 1.000 kWh
Gesamtverbrauch: 4.000 kWh
Autarkiegrad = (1.500 + 1.000) / 4.000 = 62,5 %
ca 8 Monate Autark (Sommer)
PV mit Batterie (Akku) & Wärmepumpe mit Wasserspeicher und netzdienlichen Stromtariefen
PV: 5.000 kWh Erzeugung
Direktverbrauch: 1.500 kWh
Batterie liefert zusätzlich: 1.000 kWh
Gesamtverbrauch: 4.000 kWh
Autarkiegrad = (1.500 + 100) / 4.000 = 62,5 %
Heizwärmebedarf: 20.000 kWh/a
Wärmepumpe: JAZ (COP) ≈ 3,0
⇒ Strombedarf WP: 20.000 / 3,0 = 6.666 kWh/a
PV + Akku + Heizungswasserspeicher & dynamische Tarife
ca 11 Monate CO₂-Autarkie
Rolle von Wasserspeicher und netzdienlichen Tarifen
🔹 Wasserspeicher (Pufferspeicher / großer WW-Speicher)
Der Wasserspeicher hilft, PV-Spitzen und günstigen Netzstrom zeitlich zu verschieben:
Der Autarkiegrad selbst ändert sich dadurch nur teilweise, aber:
🔹 Netzdienliche (dynamische) Tarife
Hier unterscheidet man:
Der Autarkiegrad bleibt rein rechnerisch (7.000 / 8.000 = 87,5 %) gleich – aber:
Die 1.000 kWh Netzstrom werden vor allem in Stunden bezogen, in denen der Börsenpreis niedrig ist
viel Windstrom / EE im Netz ist
→ systemdienlich & tendenziell CO₂-ärmer.
In der Praxis kann man noch einen „Netzdienlichkeitsindex“ oder eine CO₂-Autarkie definieren, aber das ist freiwillig und oft projektspezifisch.
| Kennzahl | Bedeutung |
|---|---|
| Strom-Autarkiegrad | Anteil PV + Speicher am Strombedarf |
| Wärme-Autarkiegrad | Anteil WP/Solarthermie am Heizbedarf |
| CO₂-Autarkiegrad | Anteil CO₂-freier Energie am Gesamtbedarf |
Deutschland entwickelt den Digitalen Gebäudezwilling (Pilot seit 2024/2025). Dabei sollen perspektivisch folgende Daten angezeigt werden:
Energiekennwerte
Erzeugungsanlagen (PV, WP, Akku)
Abhängigkeit vom Energiemarkt
Emissionsfaktoren (kg CO₂/kWh)
Sektorkopplung (Strom → Wärme)
Ein CO₂-Autarkiegrad passt exakt in diese Logik, weil er folgende Frage beantwortet:
“Wie viel der Gebäudewärme/stromerzeugten Energie stammt tatsächlich aus CO₂-armen Quellen – und wie viel aus dem öffentlichen Netz?”
Mit zunehmenden dynamischen Stromtarifen und stündlichen CO₂-Faktoren wird diese Kennzahl immer relevanter.
Hinweis: Bitte nutzen Sie nach Möglichkeit stets die Originaldateien des Bundes bzw. der jeweiligen Länder. Insbesondere bei Formularen ist es wichtig, mit einer aktuellen Version zu arbeiten.
Mir ist bewusst, dass das Auffinden der jeweils gültigen Fassung nicht immer einfach ist. Bei der vorliegenden Datei handelt es sich jedoch nicht um ein selbst erstelltes oder angepasstes Format, sondern um eine damals veröffentlichte Originaldatei.
Hinweis! Es sind DREI Prozent der Heizkosten bei fehlerhaften Abrechnung
siehe § 7 Abrechnung des auf den Mieter
(4) Bestimmt der Vermieter den auf den einzelnen Mieter entfallenden Anteil an den Kohlendioxidkosten nicht oder weist er die gemäß Absatz 3 erforderlichen Informationen nicht aus, so hat der Mieter das Recht, den gemäß der Heizkostenabrechnung auf ihn entfallenden Anteil an den Heizkosten um 3 Prozent zu kürzen.
Details / mehr Infos unter
Der Abschnitt zum Hamburger Klimaschutzgesetz ist nur mit dem aktuellen Excel-Versionen zu berechnen!
Wenn es meine Freizeit erlaubt, wird es bald auf ältere Excel Versionen aktualisiert.
Bitte etwas geduld!
QuickPlan
https://content.pv.de/?article_id=2&clang=1&pid=MitVBrlXKvfNWoFcEzTn
oder
susi
https://www.energieinstitut.at/tools/susi/
Solaratlas Hamburg
https://www.hamburgenergie.de/ueber-uns/energieerzeugung/solaratlas/
LEITFADEN PHOTOVOLTAIK
https://www.saena.de/download/broschueren/BEE_Leitfaden_Photovoltaik.pdf
Versicherung
https://vds.de/fileadmin/Website_Content_Images/VdS_Publikationen/vds_3145_web.pdf
Brandschutzgerecht? Stichwort "Abstände" (Leider keine Checkliste öffentlich verfügbar)
https://www.dgs.de/fileadmin/bilder/Dokumente/PV-Brandschutz_DRUCK_24_02_2011.pdf
https://www.pv-symposium.de/fileadmin/data/PVSYM/Webinare/Freigegebene_Folien_Sandner_geschuetzt.pdf
Steuer
Betriebskonzepte für PV auf Mehrfamilienhäusern
https://www.photovoltaik-bw.de/pv-netzwerk/pv-themen/photovoltaik-bei-wegs-wie-geht-das/
Förderungen
PV-Plug (600W PV-Geräte)
PV-Plug
https://solar.htw-berlin.de/rechner/
https://www.stromnetz-hamburg.de/fuer-erzeuger/erzeugungsanlagen-speicher/steckerfertige-pv-anlage
Wärmepumpen & Klimaanlgen enthalten F-Gase
ab 5 t CO2e Kältmittel, müssen Anlagen in regelmäßigen Abständen durch einen Fachbetrieb auf Ihre Dichtheit hin überprüft werden.
Die Verpflichtungen zur überprüfung der Dichtheit, beinhaltet auch die korrekte Aufzeichnung und Rückgewinnung von F-Gasen.
Betreiber müssen sicherstellen, dass die Installation und Inbetriebnahme sowie Betrieb, Instandhaltung, Wartung, Reparatur und Außerbetriebnahme nur durch zertifiziertes Personal
erfolgt...
https://specht-klima.de/eu-verordnung-nr-517-2014/
https://www.waermepumpe.de/fileadmin/user_upload/BWP_LF_Kaeltemittel_WEB.pdf
Bierdeckelrechnung
Verbrauch (IST) (2.000L ÖL) 20.000 kWh / 3,2 bis 3,8 JAZ bei Luft Wasser Wärmepumpe = 6.250kwh
6.250kwh x 0,24 bis 0,50€ Strompreis = 1.500-2.750€ =>> PV um den Stromeinkauf zu reduzieren
Gas 20.000 kwh x 0,06 bis 0,19 = 1.200-3.800€
Perspektive (Mieter / Vermieter)
ÖL 20.000kWh x 310g je kWh = 6.200.000 g = 6.200 kg = 6,2t co2 e
6.200 kg/ 120m² Wohnfläche = 51,6 kg CO2/m²/a (20% Mieter & 80% Vermieter)
6,2t co2 e x 30€/t (bald 200 bis 300€/t)=
Gas 20.000kWh x 240g je kWh = 4.800.000 g = 4.800 kg = 4,8t co2 e
4.800 kg / 120m² Wohnfläche = 40 kg CO2/m²/a (40% Mieter & 60% Vermieter)
4,8t co2 e x 30€/t (bald 200 bis 300€/t)=
Strom für Luft-Wasser Wärmepumpe 6.250kwh x 530g je kWh = 3,3t co2 e (ab 2026 vermutlich auch das CO2KostAG anzuwenden)
3,3t co2 e x 30€/t (bald 200 bis 300€/t)= ?
nach dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz – CO2KostAG
|
Kohlendioxidausstoß des vermieteten Gebäudes oder der Wohnung pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr |
Anteil Mieter |
Anteil Vermieter |
|
< 12 kg CO2/m²/a |
100 % |
0 % |
|
12-<17 kg CO2/m²/a |
90 % |
10 % |
|
17-<22 kg CO2/m²/a |
80 % |
20 % |
|
22-<27 kg CO2/m²/a |
70 % |
30 % |
|
27-<32 kg CO2/m²/a |
60 % |
40 % |
|
32-<37 kg CO2/m²/a |
50 % |
50 % |
|
37-<42 kg CO2/m²/a |
40 % |
60 % |
|
42-<47 kg CO2/m²/a |
30 % |
70 % |
|
47-<52 kg CO2/m²/a |
20 % |
80 % |
|
>=52 kg CO2/m²/a |
10 % |
90 % |

Past eine Wärmepumpe im Ihre/Deine Immobilie?
Ist die Dämmung ausreichend oder muss ggf. ein Heizkörper ausgetauscht werden?
Wenn Sie/Du etwas lust und zeit hast, dann nutze die folgende Abfrage und Sie/ Du erhälst einen kostenlosen Zugang zum wärmepumpenCHECK....
Der kurze Gebäudecheck ist kostenlos!
Hinweis: Mit den Daten und wenigen zusätzlichen Eingaben, könnte auch eine Heizlast und ein hydraulischer Abgleich berechnet werden.
Hinweis zum Datenschutz: Nur ich und SHK INFO UG (Dienstleister) haben zugriff auf ihre Eingaben und ggf. personenbezogenen Daten (nicht erforderlich!) und ich könnte bei Interesse mal drüber schauen. Die Daten liegen beim Deutschen Dienstleister (SHK INFO UG) auf Deutschem Server (Strato in Berlin).
Der Bericht ist von Privaten (Laien) erstellt worden!
Mit Grundrissen und Schnitten, wurden in ca. 2-3h die Ergebnis generiert und Erkenntnisse gewonnen....
zum Beispiel:
-Welche Heizkörper getauscht werden müssten.
-Muss wirklich noch ein Verbrenner verbaut werden?
-Was die Bauteile (Wand, Dach, Fenster) für ein Energieverluste verursachen.
-Das ein Wärmepumpenstromtarif nicht Zielführen ist.
-Eine PV Anlage sich lohnt / als im verhältnis die Erdsonde!!!
-Eine Erdwärmesonde vermutlich nicht das Kreislaufwirtschaftsgesetz erfüllt!
-Eisspeicher als Saisonspeicher für Wärme (Überschuss Strom) genutz werden könnten.
O-Ton "die Zeit hat sich gelohnt... war besser als die Energieberatung die online gemacht wurde".
Mit online Energieberatung sind Anbieter gemeit gewesen, die mit Verbrauchswerten und Fotos einen Sanierungsfahrplan erstellen und diesen Bericht nicht erklären.
Zitat von Jean Pütz - Quergedacht
"Die ARD-Sendung vom Juli 1990 die erste und im August 1990 die zweite Sendung unter dem Titel: 'Der Sonne eine Chance' belegt die enorme Energieverschwendung in Gebäuden und bietet praktikable Lösungen durch besseres Gebäudemanagement an. Die Angst vor steigenden Kosten verhinderte schon damals den Einsatz verfügbarer Technologien und verführte zur Vogel-Strauss-Politik, Kopf in den Sand und durch.
...
Bilder aus der Wissenschaft (ARD) der Sonne eine Chance Teil 1 https://youtu.be/CwGVsRLFlKc Bilder aus der der Sonne Wissenschaft (ARD) der Sonne eine Chance Teil 2 https://youtu.be/G2k673pGzWc"
Damals schon Klugeköpfe... jetzt muss das Wissen schneller in die Köpfe!
Eine Genereation haben wir schon verloren....
Welches Verfahren ist wohl im Neubau erforderlich?
Einfach Kondenswasser sammeln, Zeit messen, wiegen und Daten in die Excel eingeben ... ferfig
Welches System ist "besser"?
siehe Ökobilanz...
Seit dem 1. Januar 2016 erhalten alle Heizkessel, die älter als 15 Jahre sind, schrittweise ein Energielabel. Bezirksschornsteinfeger sind künftig verpflichtet, diejenigen Heizgeräte nach zu etikettieren, die noch kein Label haben. Das Energielabel informiert Verbraucher über den Effizienzstatus ihres Heizgerätes und über Energieberatungsangebote und Förderungen. Die Kennzeichnung soll die Austauschrate bei alten Heizgeräten erhöhen und Verbrauchern einen Anstoß zum Energiesparen geben. Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger sowie bestimmte Energieberater sind seit 2016 berechtigt, die Etiketten anzubringen - ab 2017 ist es Pflicht der Bezirksschornsteinfeger, das Energielabel zu vergeben.
Natürlich auch zum selber erstellen unter
http://www.bmwi.de/DE/Themen/Energie/Energieeffizienz/energieeffizienz-heizgeraete,did=746368.html
....




In Hamburg (HBauO) braucht eine Kleinwindanlage i. d. R. eine Baugenehmigung, sobald eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
Höhe über 10 m (inkl. Rotor)
Freistehende Anlage (kein Bauprodukt, keine technische Hausanlage)
Anlagen mit relevanten Schallemissionen
Abweichungen von Abstandsflächen
Bauliche Wirkung ähnlich wie Antennen, aber größere dynamische Teile
➡️ Praktisch heißt das:
Nahezu alle Kleinwindanlagen (horizontal oder vertikal) sind in Hamburg genehmigungspflichtig, selbst
5–10-m-Masten.
Die Hamburgische Bauprüfabteilung fordert üblicherweise:
Bauzeichnungen (Lageplan, Höhen, Abstände)
Standsicherheitsnachweis + Fundamentplanung
Windlast- & Schwingungsnachweis nach DIN 4149 / DIN EN 1991
Schallgutachten → sehr wichtig!
Schattenschlag-/Reflexionsbewertung (bei HAWTs)
Nachweis der Einhaltung Abstandsflächen (§6 HBauO)
Brandschutztechnische Unbedenklichkeit
Beschreibung der technischen Anlage (Leistung, Bremskonzept)
Nachbarschaftsverständigung (oft empfohlen, ggf. nötig)
Hamburg orientiert sich an der TA Lärm und den LAI-Hinweisen für Windenergie.
Wohngebiet: 35 dB(A) nachts / 50 dB(A) tags
Mischgebiet: 45 dB(A) nachts
Gewerbegebiet: 60 dB(A) tags
Kleinwindanlagen sind oft lauter als Herstellerangaben → deshalb fast immer Schallgutachten notwendig.
Vertikal-Achser (VAWT) sind akustisch in Hamburg oft leichter genehmigungsfähig.
Hamburg §6 HBauO → Abstandsfläche = 0,4 × Gesamthöhe, min. 3 m.
Beispiel:
10 m Anlage → 4 m Abstand
12 m Anlage → 4,8 m Abstand
⚠️ Viele Grundstücke sind zu klein → daher häufig Abweichung/Dispens erforderlich.
Hamburg ist in vielen Bereichen Erhaltungsgebiet (z. B. Altona, Eimsbüttel, Ottensen).
Dort gilt:
Verunstaltungsverbot
Einfügung in Ortsbild
Prüfung nach HmbDSchG
➡️ Auf Dächern in Altbauvierteln fast nie genehmigungsfähig.
➡️ Auf Gewerbegebäuden, Hallen, Hafen-City-Peripherie deutlich einfacher.
Hamburg liegt in Windzone 2 → hohe Lasten.
Du brauchst:
Standsicherheitsnachweis (Statik)
Schwingungs- & Resonanzanalyse (besonders bei VAWT!)
Fundamentnachweis (Eigengewicht + Kippsicherung)
Blattbruch-/Überdrehbremsung (Not-Aus)
Für Hamburg Netz GmbH gelten:
Anzeige beim Netzbetreiber (EEG-Anmeldung)
Energiemessung / Summenzähler
Einspeisetechnik mit ENS (Schutzrelais)
Hersteller-Konformität (CE, EN 61400-2)
Kein Netzanschluss nötig
Aber: Brandschutz, Batterie-Vorschriften, VDE 0100-712 beachten
Hamburg berücksichtigt:
DIN EN 61400-2 (Kleinwindanlagen Sicherheitsanforderungen)
Not-Stopp / Fail-Safe-Bremse
Brandschutzkonzept bei Gebäudenähe
Blattbruch-Sicherheitszone (typisch 1 × Rotordurchmesser)
Relevant in Hamburg:
Vögel (Wasservögel, Stadttauben → geringes Risiko)
Fledermäuse (höheres Risiko bei VAWT/HAWT)
Behörde fordert ggf.:
Artenschutzprüfung (ASP)
Abschaltautomatik bei Dämmerung (Fledermäuse)
Für Betreiber gelten:
Spezielle Betreiberhaftpflicht für Kleinwindanlagen
(Schäden durch Blattbruch, Eiswurf etc.)
Wiederkehrende Prüfung (jährlich empfohlen)
Dokumentation des Betriebs (Wartung, Stillstand, Störungen)
Oft verlangt:
Sichtprüfung 1×/Monat, Wartung 1×/Jahr.
| Bereich | Pflicht / Check |
|---|---|
| Baugenehmigung | Ja, fast immer |
| Statik | Pflicht |
| Schallgutachten | praktisch immer nötig |
| Immissionsschutz | TA Lärm |
| Abstandsflächen | 0,4 × Höhe |
| Denkmalschutz | viele Verbotszonen |
| Netzanschlussmeldung | obligatorisch |
| Brandschutz / Sicherheit | nach EN 61400-2 |
| Artenschutz | falls Standort sensibel |
| Haftpflichtversicherung | dringend empfohlen |
| Standort | Genehmigungschance | Typische Höhe | Hauptprobleme in Hamburg | Abstandsflächen | Schall / TA Lärm | Besondere Hinweise |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. Vorgarten (freistehend, Mast) | Mittel bis gering | 6–12 m |
– Abstandsflächen kaum einhaltbar – Schall am Nachbarfenster – Fundament nötig |
0,4 × Höhe → bei 10 m = 4 m | Schallgutachten meist Pflicht | Besser in größeren Grundstücken; VAWT leiser und leichter genehmigbar |
| 2. Garten (Freifläche im hinteren Teil) | Mittel | 6–12 m |
– Windschatten durch Häuser & Bäume – Statik + Fundament – Nachbarschaftskonflikte |
0,4 × Höhe | Schall am Nachbarn kritisch in Reihenhausgebieten | Besser in Einfamilienhausgebieten mit großen Gärten; horizontaler Rotor oft zu laut |
| 3. Dach (Flachdach oder geneigtes Dach) | Sehr gering bis unrealistisch | 1–3 m Mast auf Dach |
– Schwingungen / Körperschall – Statik selten ausreichend – Lärmdurchleitung ins Gebäude – Gefahr für Dachabdichtung |
Keine klassischen Abstandsflächen, aber Standsicherheit muss nachgewiesen werden | Körperschall kritischer als Luftschall | In Hamburg in Wohngebieten fast nie genehmigt; nur Industriehallen mit massiver Statik haben Chancen |
| 4. Fassade / Hauswandmontage | Sehr gering | 1–2 m Ausleger |
– Körperschall extrem – Wandlasten – Schwingungen – Unfallgefahr |
Wandmontagen sind i. d. R. nicht genehmigungsfähig | Sehr schlecht beherrschbar | Wird in Hamburg praktisch nicht genehmigt, selbst bei kleinen VAWTs |
| 5. Garage / Nebengebäude (Dachmontage) | Gering bis mittel | 3–5 m Mast |
– Erschütterungen – Standsicherheit – Schall |
Abstandsflächen zu Wohnhäusern schwer einzuhalten | Mittel | Nur wenn das Nebengebäude massiv ist; Holzgaragen fast immer ungeeignet |
| 6. Gewerbe-/Industriehalle (Stahlbeton) | Hoch | 3–10 m |
– Statische Nachweise – Schall Richtung Wohngebiet |
Abstandsflächen je nach Umfeld | Mittel bis gut | In Gewerbegebieten gute Chancen. Ideal für VAWT. |
| 7. Freistehender Mast außerhalb dichter Bebauung (z. B. Hof in Randlagen) | Hoch | 10–15 m |
– Artenschutz – Fundament |
0,4 × Höhe gut einhaltbar | Gut, weil viel Abstand | Realistische Genehmigungsoption; oft wirtschaftlich sinnvoller |
→ Möglich, wenn größeres Grundstück und VAWT.
→ Schall + Abstandsflächen kritisch.
→ Bester Kompromiss im Wohngebiet.
→ Windschatten beachten.
→ Hamburg sagt in 90 % der Fälle Nein wegen Schwingungen.
→ Nahezu unmöglich.
→ Nur bei massivem Baukörper und Abstand zum Nachbarn.
→ Sehr gute Chancen.
→ Ideal, wenn Grundstück groß genug ist.
Erklärung / Quelle https://www.youtube.com/watch?v=A5rFSYhu7Ss

Gemeinden können z. B. eine Abweichung von den Festsetzungen eines bestehenden Bebauungsplans zulassen, wenn dadurch Wohnraum geschaffen wird (z. B. Aufstockung, Anbau, Nutzungsänderung, Nachverdichtung).
Das ersetzt also nicht den B-Plan, sondern setzt ihn punktuell außer Kraft – nur für das konkrete Vorhaben.
Beispiel:
Ein B-Plan von 1985 erlaubt nur zwei Vollgeschosse.
Mit dem Bau-Turbo kann die Gemeinde im Einzelfall eine Aufstockung auf drei Vollgeschosse zulassen, ohne ein Planänderungsverfahren durchführen
zu müssen.
Der „Turbo“ erlaubt nicht, einen alten Bebauungsplan komplett zu ersetzen oder zu ändern.
Für großflächige Änderungen bleibt das normale Verfahren nach §§ 1 ff. BauGB nötig (inkl. Beteiligung, Abwägung, Umweltprüfung usw.).
Das Gesetz zielt also auf Beschleunigung einzelner Bauvorhaben, nicht auf eine generelle Neuordnung von Stadtgebieten.
Bei überholten B-Plänen (z. B. Gewerbegebiet, das heute teils Wohngebiet werden soll) kann die Gemeinde per Beschluss eine vorübergehende Abweichung genehmigen, wenn die Grundzüge der Planung nicht verletzt werden.
Das wird schriftlich im Beschluss dokumentiert (ähnlich wie eine Befreiung nach § 31 BauGB, aber erweitert).
Keine neue Abwägung oder Umweltprüfung erforderlich, solange keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
Der Bau-Turbo greift nur, wenn die Gemeinde ihn aktiv anwendet.
Private Bauherren können nicht selbst beantragen, dass ihr Vorhaben automatisch unter die Turbo-Regel fällt.
Eine kommunale Entscheidung (Beschluss) ist also Voraussetzung.
Gemeinden können den Turbo gebietsspezifisch oder projektbezogen einsetzen.
Die Sonderregel gilt nur bis 31. Dezember 2030.
Danach gilt wieder das reguläre Planungsrecht.
Wichtig: Bis dahin erteilte Genehmigungen bleiben rechtssicher – sie verlieren ihre Gültigkeit nicht.
| Merkmal | § 31 BauGB (Befreiung) | § 246e BauGB (Bau-Turbo) |
|---|---|---|
| Ziel | Einzelfallbefreiung von Festsetzungen | Beschleunigung des Wohnungsbaus |
| Voraussetzungen | Kein Widerspruch zu Grundzügen der Planung | Ähnlich, aber mit erweitertem Ermessensspielraum |
| Beteiligung | Beteiligung der Nachbarn möglich | Kann reduziert werden |
| Dauer | Unbefristet | Befristet bis Ende 2030 |
| Fokus | Generell | Nur Wohnungsbau bzw. Umnutzung zu Wohnzwecken |
| Situation | Wirkung des Bau-Turbos |
|---|---|
| Alter B-Plan (z. B. 1980er), keine realistische Nachverdichtung möglich | Gemeinde kann Aufstockung oder Hinterhofbebauung zulassen, ohne Neuplanung |
| Gewerbefläche wird zu Wohnzwecken umgenutzt | Turbo ermöglicht zeitweilige Nutzung, auch wenn B-Plan dagegen spricht |
| Lückenbebauung innerhalb bestehender Siedlung | Schnellere Genehmigung möglich, weil kein B-Plan-Änderungsverfahren nötig |
| Anpassung an neue Energie- oder Klimastandards | Vereinfachte Umsetzung (z. B. Solar, Wärmepumpen) auch bei alten B-Plänen möglich, wenn keine städtebaulichen Widersprüche bestehen |
Nachbarn können klagen, wenn der Abweichungsbeschluss nicht sauber begründet ist.
Umwelt- oder Denkmalschutz bleibt unberührt – hier sind weiterhin die bestehenden Prüfungen nötig.
Kommunen müssen Transparenz herstellen, um Willkür zu vermeiden (Beschlussprotokolle, Begründung).
Bei widersprüchlichen Festsetzungen (z. B. Nutzungskonflikt Gewerbe/Wohnen) kann eine Abweichung rechtlich riskant sein.
| Punkt | Bisherige Regelung | Mit „Bau-Turbo“ (§ 246e BauGB) |
|---|---|---|
| GRZ | Streng nach B-Plan (z. B. 0,3 = 30 % der Fläche bebaubar) | Gemeinde kann temporär eine höhere GRZ zulassen (z. B. 0,4 oder 0,5), wenn dadurch z. B. eine Aufstockung oder ein Anbau ermöglicht wird |
| GFZ | Gilt wie festgesetzt (z. B. 0,8) | Überschreitungen möglich, wenn mehr Wohnraum geschaffen wird, ohne städtebauliche Überforderung (z. B. keine Verschattung, ausreichende Erschließung) |
| Voraussetzung | Änderung des B-Plans oder Befreiung nach § 31 BauGB | Kurzverfahren per Beschluss der Gemeinde, keine Planänderung nötig |
| Dauerhafte Gültigkeit | Nein – gilt nur für den genehmigten Einzelfall | Ja, Genehmigung bleibt bestehen, aber das „Turbo“-Verfahren gilt nur bis 2030 |
➡️ Beispiel:
Ein Grundstück mit GRZ 0,3 (300 m² bebaubar) darf im Einzelfall auf 0,4 erhöht werden,
wenn z. B. ein Anbau oder eine Aufstockung zur Schaffung neuen Wohnraums erfolgt.
Die Stellplatzverordnung (in Niedersachsen: NBauO § 47 ff.) bleibt grundsätzlich gültig.
ABER:
Die Gemeinde kann im Rahmen des Bau-Turbos Abweichungen von ihren Stellplatzsatzungen zulassen,
wenn dies die Realisierung von Wohnraum erleichtert und Verkehrsbelastung vertretbar bleibt.
| Situation | Wirkung des Bau-Turbos |
|---|---|
| Zu wenige Stellplätze auf eigenem Grundstück | Gemeinde kann Abweichung zulassen |
| Innenentwicklung mit geringer Stellfläche | Gemeinde darf Reduzierung beschließen |
| Alternative Mobilitätskonzepte (Car-Sharing, Fahrradabstellplätze) | Kann Stellplatzverpflichtung ersetzen |
| Zentrale Tiefgarage oder Quartierslösung vorhanden | Bau-Turbo erleichtert Befreiung von Pflicht |
➡️ Viele Kommunen (z. B. Hamburg, Hannover) nutzen das, um Innenverdichtung zu fördern – weniger Parkplätze = mehr Wohnfläche.
| Parameter | Regel bisher | Mit Bau-Turbo |
|---|---|---|
| Gebäudehöhe / Geschosszahl | Streng nach B-Plan | Gemeinde kann Abweichung zulassen, wenn städtebaulich verträglich (z. B. Aufstockung um 1 Etage) |
| Bauweise (offen / geschlossen) | Festgesetzt im B-Plan | kann im Einzelfall gelockert werden |
| Abstandsflächen | nach Landesbauordnung | bleiben bestehen! → keine automatische Reduzierung erlaubt, außer über bestehende Abweichungsregeln der LBO |
➡️ Der Bau-Turbo ändert nicht die Abstandsregeln der Landesbauordnung,
aber er kann die planungsrechtliche Zulässigkeit erweitern, wenn die bauordnungsrechtlichen
Anforderungen trotzdem erfüllt sind.
Keine Verletzung der Grundzüge der Planung:
Die Gemeinde darf nicht das gesamte Konzept (z. B. Einfamilienhausgebiet) aushebeln.
Eine maßvolle Nachverdichtung ist aber erlaubt.
Abwägung erforderlich:
Lärm, Verkehr, Umwelt, Nachbarschaft müssen weiterhin berücksichtigt werden.
Transparente Begründung:
Der Beschluss muss begründet sein und dokumentiert werden (ähnlich einer § 31-Befreiung).
| Bereich | Regel vorher | Mit Bau-Turbo möglich |
|---|---|---|
| GRZ / GFZ | fest nach B-Plan | temporäre Überschreitung bei Wohnraumschaffung |
| Gebäudehöhe / Geschosse | festgelegt | Aufstockung zulässig |
| Bauweise / Nutzung | festgelegt | Einzelfall-Lockerung möglich |
| Stellplätze | nach Stellplatzsatzung | Reduzierung oder Ersatz zulässig |
| Abstände / Brandschutz | nach LBO | unverändert – Bau-Turbo greift hier nicht |
| Verfahren | B-Plan ändern → 1–2 Jahre | Turbo-Beschluss → wenige Monate |
Natürlich muss man die Zuständige Behörde fragen... leider können sich auch hier Fehler einschleichen





Hinweis: Die dargestellten Informationen dienen der allgemeinen fachlichen Orientierung. Sie stellen keine Planung, keine Förderzusage und keine rechtlich verbindliche Beratung dar.



