Die ökologische und gesundheitsrelevante Bewertung von Gebäuden sowie die damit verbundene Baustoffauswahl gewinnen zunehmend an Bedeutung. Neben Energieeffizienz rücken heute auch Umweltwirkungen, Ressourceneinsatz und gesundheitliche Risiken stärker in den Fokus von Bauherren, Investoren und Nutzern.
Das zentrale Instrument zur quantitativen Berechnung und Bewertung von Umweltwirkungen ist die Ökobilanz auf Gebäudeebene. Sie ermittelt den Beitrag eines Gebäudes zu globalen Umwelteinwirkungen, unter anderem:
Treibhauseffekt
Ozonabbau
Versauerung (saurer Regen)
Sommersmog
Überdüngung von Böden und Gewässern
Dabei werden nicht nur die Energieverbräuche in der Nutzungsphase, sondern auch die verwendeten Baustoffe, deren Herstellung, Transport, Nutzung und spätere Entsorgung berücksichtigt.
Die ganzheitliche Betrachtung über den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes liefert wertvolle Erkenntnisse für eine ökologische Optimierung. Die Ökobilanz macht Umweltwirkungen auf Boden, Luft und Wasser transparent und stellt komplexe Wechselwirkungen mithilfe von Kennzahlen vergleichbar dar.
Die Erstellung von Ökobilanzen gehört nicht zu den klassischen Standardbauleistungen, wird jedoch zunehmend nachgefragt. Grund dafür ist ein stetig wachsendes Umwelt- und Gesundheitsbewusstsein bei Bauherren und Nutzern sowie steigende Anforderungen aus Förderprogrammen, Nachhaltigkeitszertifizierungen und der öffentlichen Hand.
(Quelle: ÖKOBAUDAT-Flyer, Stand 26.04.2016)
Die Bedeutung einer fundierten Nachweisführung zeigt sich besonders im Umgang mit gesundheitsschädlichen Baustoffen, etwa Asbest.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Asbest einen offenbarungspflichtigen Sachmangel darstellen kann. Verkäufer sind verpflichtet, Kaufinteressenten auf bekannte Asbestverwendungen hinzuweisen. Bis zum Ende der 1970er-Jahre war Asbest in Bauprodukten weit verbreitet.
Auch im Mietrecht spielt dies eine Rolle:
Das Landgericht
Berlin stellte mit Urteil vom 03.12.2010 (Az. 63 S 42/10) fest, dass eine Asbestbelastung einen Mietmangel begründen
kann.
erhöhte Haftungs- und Offenlegungspflichten
steigende Bedeutung von Dokumentation und Transparenz
wachsende Relevanz von Materialanalysen und Ökobilanzen
✔ Ökobilanzen schaffen Transparenz über Umwelt- und Gesundheitswirkungen
✔ Sie unterstützen nachhaltige Material- und Systementscheidungen
✔ Sie reduzieren rechtliche Risiken durch bessere Nachweisführung
✔ Sie gewinnen bei Sanierung, Verkauf und Vermietung zunehmend an Bedeutung
Im Januar 2011 wurde die EU-Bauproduktenverordnung vom Europäisches Parlament verabschiedet. Sie ist seitdem
unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gültig. Die zuvor geltende Bauproduktenrichtlinie durfte lediglich während einer zweijährigen Übergangsfrist angewendet werden.
Seit dem 1. Juli 2013 gilt ausschließlich die EU-Bauproduktenverordnung.
Im Anhang I der Verordnung sind sieben Grundanforderungen an Bauwerke festgelegt, die zentrale Aspekte der Nachhaltigkeit abbilden:
Mechanische Festigkeit und Standsicherheit
Brandschutz
Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit
Schallschutz
Energieeinsparung und Wärmeschutz
Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen
Mit der EU-Bauproduktenverordnung wurden insbesondere zwei Grundanforderungen deutlich gestärkt:
Bauwerke müssen so entworfen, errichtet, genutzt und rückgebaut werden, dass sie über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg keine unzumutbaren Auswirkungen auf:
Umweltqualität,
menschliche Gesundheit oder
das Klima
verursachen.
Bauwerke müssen so geplant und ausgeführt werden, dass:
Ressourcen effizient eingesetzt werden,
Materialien wiederverwendbar oder recycelbar sind,
Umweltbelastungen über den Lebenszyklus minimiert werden.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) – heute im Themenfeld nachhaltiges Bauen fortgeführt – erläutert auf seinem Informationsportal nachhaltigesbauen.de:
„Für die Grundanforderung Nr. 7 ‚Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen‘ sowie für die Grundanforderung Nr. 3 ‚Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz‘ können Umweltproduktdeklarationen (EPD) nach EN 15804 direkt als Nachweise herangezogen werden.“
Damit werden EPDs zu einem zentralen Instrument für:
nachhaltige Materialwahl,
ökologische Gebäudebewertung,
Förderprogramme und Zertifizierungssysteme (z. B. BNB, QNG).
✔ Die EU-Bauproduktenverordnung verankert Nachhaltigkeit verbindlich im Bauwesen
✔ Umwelt- und Gesundheitswirkungen werden über den gesamten Lebenszyklus betrachtet
✔ EPDs nach EN 15804 sind ein anerkannter, direkter Nachweis
✔ Relevanz für Planung, Ausschreibung, Förderung und Zertifizierung
Zitat vom 26.04.2016 von https://www.bauforumstahl.de/eu-bauproduktenverordnung
Für eine Bauchgefühlt der Baustoffe ist https://www.dbu.de/OPAC/ab/DBU-Abschlussbericht-AZ-29775-01.pdf von 2016 sehr gut!
Die CO₂-Abgabe wird fossile Heizenergien spürbar verteuern – wie stark genau, ist jedoch noch nicht abschließend veröffentlicht. Die tatsächlichen Mehrkosten hängen künftig von politischen Festlegungen, Preisstufen und Marktentwicklungen ab.
👉 Die nachfolgende Tabelle dient daher nicht als exakte Kostenprognose, sondern als Sensibilisierungshilfe, um die Größenordnungen der möglichen Mehrbelastung besser einordnen zu können.
Die CO₂-Abgabe wird nicht auf Strom erhoben.
Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) bezieht sich ausschließlich auf fossile Brennstoffe
wie Heizöl, Erdgas oder Kohle.
Der Strompreis wird stattdessen indirekt beeinflusst, unter anderem durch:
Umlagen,
Steuern,
Netzentgelte
und kann damit als quersubventioniert betrachtet werden – jedoch nicht direkt über die
CO₂-Abgabe.
Diese Übersicht soll:
ein Bewusstsein für zukünftige Kostenentwicklungen schaffen,
den Vergleich verschiedener Heizsysteme erleichtern und
eine fundierte Entscheidungsgrundlage für Neubau- oder Sanierungsvorhaben bieten.
Eine Bierdeckelrechung zum Thema Energiekosten & CO² Abgabe:
Verbrauch (IST) (20.000 kWh / 120m² = 166kWh je m²)
(2.000L ÖL) 20.000 kWh / 3,2 bis 3,8 JAZ bei Luft Wasser Wärmepumpe = 6.250kwh
6.250 kWh x 0,24 bis 0,50€ je kWh Strompreis = 1.500-2.750€ =>> PV um den Stromeinkauf zu reduzieren
Gas 20.000 kWh x 0,06 bis 0,19€ je kWh = 1.200-3.800€
Perspektive (Vermieter / Förderungen)
ÖL 20.000kWh x 267g je kWh = 5.340.000 g = 5.340 kg = 5,34t co2 e
5.340 kg/ 120m² Wohnfläche = 44,5 kg CO2/m²/a
5,34t co2 e x 30€/t (bald 200 bis 300€/t) =
Gas 20.000kWh x 182*g je kWh = 3.640.000 g = 3.640 kg = 3,64t co2 e
3.640 kg / 120m² Wohnfläche = 30 kg CO2/m²/a
3,64t co2 e x 30€/t (bald 200 bis 300€/t) = ?
*der CO² Faktor ist für LNG nicht öffentlich bekannt!
Strom für Luft-Wasser Wärmepumpe 6.250kwh x 401gkWh = 2.500 kg =2,5tco2e
2.500 kg / 120m² Wohnfläche = 21 kg CO2/m²/a
2,5t co2 e x 30€/t (bald 200 bis 300€/t) = ?!!! (Aktuell nicht CO2 bepreist)
CO2 Faktoren https://www.ihk.de/themen/umwelt-und-energie/co2-preisrechner-5507620
Zuständig https://www.umweltbundesamt.de/daten/klima/der-europaeische-emissionshandel#teilnehmer-prinzip-und-umsetzung-des-europaischen-emissionshandels & https://www.dehst.de/ (CO2 Faktor für/ mit LNG ist nicht bekannt!)
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Kohlendioxidausstoß des vermieteten Gebäudes oder der Wohnung pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr |
Anteil Mieter |
Anteil Vermieter |
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< 12 kg CO2/m²/a |
100 % |
0 % |
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12- < 17 kg CO2/m²/a |
90 % |
10 % |
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17- < 22 kg CO2/m²/a |
80 % |
20 % |
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22- < 27 kg CO2/m²/a |
70 % |
30 % |
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27- < 32 kg CO2/m²/a |
60 % |
40 % |
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32- < 37 kg CO2/m²/a |
50 % |
50 % |
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37- < 42 kg CO2/m²/a |
40 % |
60 % |
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42- < 47 kg CO2/m²/a |
30 % |
70 % |
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47- < 52 kg CO2/m²/a |
20 % |
80 % |
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>=52 kg CO2/m²/a |
10 % |
90 % |
Anbei finden Sie ein kleines, einfaches Tool, mit dem Sie ein erstes Gefühl für Ihre CO₂-Emissionen erhalten können.
Bitte tragen Sie Ihre Werte ausschließlich in die gelb markierten Felder ein.
Die benötigten Angaben finden Sie in der Regel auf den Abrechnungen Ihres Energieversorgers (z. B. Strom, Gas, Öl oder Fernwärme).
👉 Das Tool dient einer überschlägigen Einschätzung und ersetzt keine detaillierte Berechnung oder Energieberatung, bietet jedoch eine gute erste Orientierung.
Infos unter
https://www.ihk.de/co2-preisrechner
http://www.gesetze-im-internet.de/behg/BJNR272800019.html
https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/eew_merkblatt_co2.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Auf ein Gebäude bezogen
http://www.bine.info/publikationen/publikation/null-und-plusenergiegebaeude/bilanzgrenze-definieren/

Eine sehr einfacher blick in die Zukunft!
Ist "Die Party ist vobei!"? --->> Was sagt das Baugefühl?