Beleuchtungskonzept

Mit guter Beleuchtung kann man positve Stimmungen und wohlfühlende Emotionen schaffen.

 

"Eine schlechte Beleuchtung macht krank."

 

Ein Beleuchtungskonzept ist aktuell nur für Arbeitsstätten und öffentlich zugängliche Plätze und Wege vorgeschrieben und dieses ist selbstverständlich zu Dokumentieren. Für eine langfristige Energie und Ressourceneffiziente Planung im Privaten und Gewerblichen bereich, ist hier ein sehr großer Hebel bei den Energiekosten und beim Wohlbefinden festzustellen.

Ein gutes Beleuchtungskonzept (auch Lichtkonzept genannt) legt in der Planungsphase Ziele fest und dadurch können in der weiteren Planung Lösungswege aufgezeigt und nachhaltig festgelegt werden.

 

Es ist zu empfehlen (Tipp für Energieberater) im Neubau und in der Sanierung vor einer Energiebedarfsberechung bei Nichtwohngebäuden ein Lichtkonzept zu erstellen, da Energieeffizenz segnifikant einfluss auf das Energiebedarfs hat....

 

Hinweis: Ein Beleuchtungskonzept enthält in der Regel keine Sicherheiteinrichtungen.

"Simualtion und Wirtschaftliche betrachtung der Beleuchtung und der Steuerungstechnik und dessen einfluss auf die Energiebedarfsberechung für Nichtwohngebäude." Einsparung können bis zu 46,8% betragen!